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   BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98   

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BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98 (https://dejure.org/1998,20216)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98 (https://dejure.org/1998,20216)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - AnwZ (B) 15/98 (https://dejure.org/1998,20216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für Mitglied des Ministeriums für Staatssicherheit - Anforderungen an Unwürdigkeit um Beruf des Rechtsanwalts auszuüben - Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit durch Mitarbeit beim ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98
    Eine Unwürdigkeit zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats auch nicht ohne weiteres zu bejahen, wenn der Bewerber dem MfS Informationen zugetragen hat, die er durch Mißbrauch persönlichen oder beruflichen Vertrauens erlangt hat, oder als Führungsoffizier dafür gesorgt hat, daß Dritte solche Informationen erhielten (BVerfGE 93, 213, 242; Senatsbeschl. v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 72/97 und 76/97).

    Demnach müssen weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten auch bei Berücksichtigung der staatlichen Ordnung, die in der DDR gegolten hat, und der Aufgabe, die dem MfS damals zur Aufrechterhaltung des herrschenden repressiven Systems zukam, objektiv und subjektiv besonders verwerflich erscheinen lassen (BVerfGE 93, 213, 244).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Würdigkeit zur Ausübung des

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98
    Als unwürdig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bewerber anzusehen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94

    DDR - Politische Straftat - Anwaltsmandat

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98
    Als unwürdig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bewerber anzusehen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122).
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 72/97

    Versagung der Anwaltszulassung bei Unwürdigkeit der Ausübung - Arbeiten unter

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98
    Eine Unwürdigkeit zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats auch nicht ohne weiteres zu bejahen, wenn der Bewerber dem MfS Informationen zugetragen hat, die er durch Mißbrauch persönlichen oder beruflichen Vertrauens erlangt hat, oder als Führungsoffizier dafür gesorgt hat, daß Dritte solche Informationen erhielten (BVerfGE 93, 213, 242; Senatsbeschl. v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 72/97 und 76/97).
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 58/93

    DDR - Rechtsanwalt - Richterüberprüfungsverfahren - Stasi-Tätigkeit -

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98
    Als unwürdig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bewerber anzusehen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122).
  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 38/98

    Sofortige Beschwerde gegen Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen

    Die ihm zugrunde liegenden Sachverhaltsfeststellungen erfüllen indes auch in ihrer Gesamtheit nicht die Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung; dabei streitet zusätzlich der mittlerweile seit Beendigung der inkriminierten Spitzeltätigkeit des Antragstellers eingetretene Zeitablauf für ihn (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 54/95 -, BRAK-Mitt. 1996, 258, 259 f., vom 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 72/97 -, vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 15/98 - und vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 19 und 26/98).
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